rechtssicher und anerkannt
Dolmetschen bei Notar, Gericht und Behörden
Ob bei notariellen Beurkundungen, Gerichtsverhandlungen oder Behördenterminen – wenn Sprachbarrieren bestehen, ist die Unterstützung einer beeidigten Dolmetscherin unverzichtbar.
Wir sind bei Ihren Terminen an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass alle Inhalte korrekt und vollständig in die jeweilige Sprache übermittelt werden.
Als beeidigte Dolmetscherinnen sind wir qualifiziert, in rechtlich relevanten Situationen zu dolmetschen und die Richtigkeit unserer Verdolmetschung zu bestätigen.
Gerne beraten wir Sie vorab zu den Anforderungen und begleiten Sie persönlich durch alle sprachlichen und organisatorischen Fragen Ihres Termins.
Aus Leipzig und Dresden
Rechtssichere Sprachmittlung,
persönlich begleitet
Ob in Leipzig oder Dresden – als beeidigte Dolmetscherinnen stehen wir Ihnen bei offiziellen Terminen mit sprachlicher Präzision und rechtlichem Verständnis zur Seite.
Wir wissen: In rechtlich relevanten Situationen darf es keine Missverständnisse geben. Ob beim Notar, vor Gericht oder bei Behörden – unsere Aufgabe ist es, Inhalte korrekt, vollständig und neutral zu übertragen.
Mit fachlicher Qualifikation, Erfahrung und persönlichem Engagement sorgen wir dafür, dass Ihre Aussagen und Anliegen sicher verstanden werden – auf beiden Seiten.
Verlässlich, diskret und auf Augenhöhe begleiten wir Sie durch Ihren Termin.
Wann benötige ich eine beeidigte Dolmetscherin?
Eine beeidigte Dolmetscherin wird immer dann benötigt, wenn vor Behörden, Gerichten oder Notaren Sprachmittlungen mit rechtlicher Wirkung erfolgen.
Dazu zählen unter anderem Gerichtsverhandlungen, notarielle Beurkundungen, standesamtliche Eheschließungen oder Vernehmungen bei der Polizei. In vielen dieser Situationen ist die Anwesenheit einer beeidigten Dolmetscherin gesetzlich vorgeschrieben, da nur sie befugt ist, Erklärungen und Aussagen offiziell zu übertragen.
Unsere Beeidigung erfolgte vor dem Oberlandesgericht Dresden und verpflichtet uns zur unparteiischen und gewissenhaften Sprachmittlung. So wird sichergestellt, dass sprachliche Missverständnisse mit rechtlichen Folgen vermieden werden.
Unsere Einsatzbereiche
Sprachliche Begleitung, wo sie gebraucht wird
Zu unseren häufigsten Einsätzen zählen notarielle Beurkundungen wie Kaufverträge, Eheverträge, Erbschaftsangelegenheiten oder Vollmachten.
Ebenso übernehmen wir Dolmetschaufträge bei Gerichtsverhandlungen, Zeugenaussagen und Anhörungen. Auch bei standesamtlichen Trauungen und Behördenterminen, etwa bei der Ausländerbehörde oder dem Einwohnermeldeamt, sind wir für unsere Kundinnen und Kunden da.
Diskretion und Zuverlässigkeit stehen bei uns selbstverständlich an erster Stelle.
Ermächtigt, vereidigt, beeidigt, öffentlich bestellt?
Die Begriffe ermächtigt, vereidigt, beeidigt und öffentlich bestellt werden oft im Zusammenhang mit offiziellen Dolmetschtätigkeiten verwendet und bezeichnen Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die besondere Voraussetzungen erfüllen.
In Deutschland erfolgt die öffentliche Bestellung und Beeidigung durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde. Im Sprachgebrauch werden die Begriffe vereidigt und beeidigt dabei synonym verwendet.
In Sachsen lautet die offizielle Bezeichnung „öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscherin bzw. Dolmetscher“.
Kosten und Angebot
Rechtssicherheit hat ihren Wert – und ein klares Angebot
Die Kosten für Dolmetscherdienste bei Gericht, Notar oder Behörde richten sich in der Regel nach dem Justizvergütungs- und
-entschädigungsgesetz (JVEG).
Für private oder außergerichtliche Termine vereinbaren wir vorab ein individuelles Honorar, abhängig vom Einsatzort, der Dauer und dem Schwierigkeitsgrad.
Sie erhalten von uns ein transparentes Angebot, welches Sie mit Ihrer Freigabe bestätigen. Bei Privatpersonen arbeiten wir mit Vorauszahlung.
Fragen Sie uns unverbindlich an – wir beraten Sie gerne zu Ihrem Dolmetschtermin:
Gut vorbereitet – für einen reibungslosen Ablauf
Damit Ihr Termin reibungslos verläuft, ist eine gute Vorbereitung essentiell. Am besten nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf und teilen uns den Termin, den Ort und den Anlass mit.
Wenn möglich, lassen Sie uns im Vorfeld wichtige Dokumente oder den Text der Beurkundung zukommen, damit wir uns optimal vorbereiten können.
Eine weitere wichtige Fragen, die wir im Vorfeld mit Ihnen besprechen, ist der Dolmetschmodus. Je nach Situation dolmetschen wir konsekutiv (abschnittsweise) oder simultan (zeitgleich).
Dolmetschen beginnt mit dem richtigen Gespräch
Sie wollen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erhalten oder benötigen eine kostenlose Beratung?
Ob per E-Mail oder Telefon, wir sind jederzeit für Sie da:
Häufige Fragen zu Dolmetschen
bei Notar, Gericht und Behörden
Warum ist ein beeidigter Dolmetscher bei Behörden und Gerichten Pflicht?
Bei Gerichten, Notaren und Behörden dürfen Verdolmetschungen nur von öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscherinnen übernommen werden.
Nur sie sind berechtigt, rechtsverbindliche Aussagen zu übertragen und vor Gericht zu dolmetschen. Die Beeidigung verpflichtet zur strikten Neutralität, Verschwiegenheit und gewissenhaften Verdolmetschung.
Ohne diese Qualifikation ist die Verdolmetschung nicht rechtsgültig — und kann das Verfahren gefährden.
Warum kommt es bei Amtsterminen auf absolute Präzision an?
Juristische und behördliche Abläufe lassen keine Ungenauigkeiten zu.
Ein falsch übertragener Begriff kann Verträge unwirksam machen oder Verfahren verzögern. Deshalb ist beim Dolmetschen in diesem Bereich höchste Präzision gefragt — mit Kenntnis der juristischen Fachsprache und der Abläufe vor Ort.
Professionelle Dolmetscherinnen sorgen dafür, dass keine sprachlichen oder inhaltlichen Missverständnisse entstehen.
Warum sollte das Dolmetschteam Erfahrung mit Verfahrensabläufen haben?
Gerichtstermine, notarielle Beurkundungen oder Anhörungen folgen klaren Abläufen und rechtlichen Formalitäten.
Erfahrene Dolmetscherinnen kennen diese Strukturen, wissen, wann zu dolmetschen ist — und wann nicht. Sie sichern damit einen professionellen, unauffälligen Ablauf und unterstützen alle Beteiligten dabei, sich auf ihre Aufgaben zu konzentrieren.
Routine und Diskretion sind in diesen Situationen entscheidend.
Warum ist Diskretion beim Behördendolmetschen unverzichtbar?
Ob vor Gericht, beim Notar oder bei Behörden — es geht oft um persönliche, vertrauliche oder sensible Informationen.
Beeidigte Dolmetscherinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und wahren in jeder Situation Diskretion. Dieses Vertrauen ist die Basis für eine offene, ehrliche Kommunikation zwischen allen Beteiligten.
Professionelle Sprachmittlung schützt so nicht nur Informationen, sondern auch die Interessen der Mandantinnen und Mandanten.