rechtssicher und anerkannt

Beeidigte Übersetzungen

Als beeidigte und vom Oberlandesgericht Dresden offiziell bestellte Übersetzerinnen fertigen wir rechtsverbindliche Übersetzungen an, die von Behörden, Gerichten und offiziellen Stellen anerkannt werden.

Senden Sie uns Ihr zu übersetzendes Dokument als Scan per E-Mail zu und wir erstellen Ihnen schnell und unkompliziert ein unverbindliches Angebot:

Amtlich anerkannt & rechtssicher Übersetzungen mit Stempel & Unterschrift Beeidigt. Bestellt. Verlässlich. Amtlich anerkannt & rechtssicher Übersetzungen mit Stempel & Unterschrift Beeidigt. Bestellt. Verlässlich.
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Aus Leipzig und Dresden

Beeidigte Übersetzungen
mit Expertise

Wenn offizielle Dokumente eine rechtssichere Übersetzung erfordern, sind Sie bei uns in besten Händen.

Als beeidigte Übersetzerinnen kennen wir die formalen und inhaltlichen Anforderungen genau – egal ob es um eine Urkunde, ein Zeugnis oder einen Vertrag geht. Unsere Arbeit wird von Behörden und Gerichten anerkannt und garantiert Ihnen eine präzise, formgerechte und vertrauenswürdige Übersetzung.

So können Sie sicher sein, dass Ihre Unterlagen überall überzeugen – mit Stempel, Unterschrift und fachlicher Qualität.

Wann wird eine beeidigte Übersetzung benötigt? 

Beeidigte Übersetzungen sind besonders wichtig, wenn es um amtliche, rechtliche oder behördliche Dokumente geht. Sie werden oft für Geburtsurkunden, Heirats- und Scheidungsurkunden, Zeugnisse, Verträge und gerichtliche Urteile benötigt.

Auch im Kontext von Einwanderung, Visumanträgen oder der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen sind beeidigte Übersetzungen unerlässlich.

Darüber hinaus benötigen Unternehmen häufig beeidigte Übersetzungen von Arbeitszeugnissen, Geschäftsdokumenten oder Jahresabschlussberichten, wenn sie international tätig sind oder rechtliche Schritte unternehmen.

In jedem dieser Fälle stellt die beeidigte Übersetzung sicher, dass das Dokument in seiner übersetzten Form die gleiche rechtliche Bedeutung wie das Original hat.

Ablauf & Bearbeitungszeit

In wenigen Schritten zur beglaubigten Übersetzung

Der Ablauf einer beeidigten Übersetzung ist unkompliziert und effizient.

Senden Sie uns die zu übersetzenden Dokumente per E-Mail als Scan oder Foto zu. (Natürlich ist es auch möglich, eine wichtige Urkunde persönlich bei uns abzugeben.)

Nach Prüfung des Inhalts und der Formatierungsanforderungen erstellen wir Ihnen ein detailliertes Angebot. Sobald Sie das Angebot bestätigen, beginnen wir mit der Übersetzung.

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Umfang und Komplexität des Dokuments. In der Regel können wir die fertige Übersetzung innerhalb von 2-5 Werktagen liefern.

Wenn es besonders eilig ist, bieten wir auch Express-Übersetzungen an. Die übersetzten Dokumente senden wir Ihnen in der Regel in Papierform zu, mit Stempel und Unterschrift.

Eine Abholung im Büro ist selbstverständlich nach Vereinbarung ebenfalls möglich.

Die Begriffe ermächtigt, vereidigt, beeidigt und öffentlich bestellt werden oft im Zusammenhang mit offiziellen Übersetzungen verwendet und bezeichnen Übersetzerinnen und Übersetzer, die besondere Voraussetzungen erfüllen.

In Deutschland erfolgt die öffentliche Bestellung und Beeidigung durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde. Damit wird die Übersetzerin bzw. der Übersetzer ermächtigt, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen und deren Richtigkeit zu bestätigen. Im Sprachgebrauch werden die Begriffe vereidigt und beeidigt dabei synonym verwendet.

In Sachsen lautet die offizielle Bezeichnung „öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin bzw. Übersetzer“.

Anerkennung im In- und Ausland

Rechtssicher –
national und international

Als beeidigte Übersetzerinnen stellen wir sicher, dass unsere Übersetzungen sowohl im In- als auch im Ausland rechtlich anerkannt werden.

In Deutschland werden beeidigte Übersetzungen von Behörden, Gerichten und anderen öffentlichen Stellen akzeptiert. Sollte Ihre Übersetzung jedoch für den Einsatz im Ausland erforderlich sein, kann es sein, dass zusätzlich eine Apostille oder eine Überbeglaubigung notwendig ist, damit das Dokument dort anerkannt wird.

In solchen Fällen beraten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei weiteren Schritten, damit Ihre Dokumente überall die rechtliche Anerkennung finden, die Sie benötigen.

Kontaktieren Sie uns hier für ein unverbindliches Angebot:

Was kosten beeidigte Übersetzungen?

Die Kosten für beeidigte Übersetzungen richten sich nach verschiedenen Faktoren:
dem Umfang des Dokuments, der Sprachkombination, dem Fachgebiet sowie dem gewünschten Bearbeitungszeitraum.

Üblicherweise wird entweder nach Zeilen, Wörtern oder Seiten abgerechnet. Bei besonders hohem Formatierungsaufwand kann auch ein Pauschalpreis angeboten werden. Für besonders anspruchsvolle Texte oder kurzfristige Aufträge können Zuschläge anfallen.

Da jedes Dokument individuell ist, erstellen wir Ihnen nach Sichtung der Unterlagen ein transparentes Angebot. So wissen Sie im Voraus genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

Gerne beraten wir Sie persönlich und unverbindlich zu unseren Preisen und den Anforderungen an die Beglaubigung Ihrer Übersetzung. 

Beeidigte Übersetzungen beginnen mit dem richtigen Gespräch

Senden Sie uns Ihr zu übersetzendes Dokument als Scan per E-Mail zu und wir erstellen Ihnen schnell und unkompliziert ein unverbindliches Angebot:

Wir sind auch per Telefon jederzeit für Sie da:

Häufige Fragen zu beeidigten Übersetzungen

Beeidigte Übersetzungen sind erforderlich, wenn fremdsprachige Dokumente bei Behörden, Gerichten oder Notaren eingereicht werden sollen.

Dazu zählen Urkunden, Zeugnisse, Verträge oder gerichtliche Beschlüsse. Nur eine öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin darf eine solche Übersetzung anfertigen und mit Stempel und Unterschrift beglaubigen.

Damit wird bestätigt, dass der übersetzte Text dem Original vollständig und korrekt entspricht.

Während eine allgemeine Übersetzung sprachlich korrekt und inhaltlich treffend sein muss, erhält eine beeidigte Übersetzung zusätzlich einen offiziellen Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.

Damit bestätigt die Übersetzerin die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gegenüber Behörden und Gerichten.

Ohne diese Formalien wird die Übersetzung in vielen offiziellen Zusammenhängen nicht anerkannt.

Nein. Beeidigte Übersetzungen dürfen ausschließlich von öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzerinnen und Übersetzern erstellt werden.

Die Bestellung erfolgt durch ein Gericht oder eine Behörde, nachdem die fachliche und persönliche Eignung nachgewiesen wurde.

Beeidigte Übersetzerinnen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und garantieren die rechtsverbindliche und präzise Übertragung sensibler Inhalte.

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und der Art der Dokumente ab. Ein einseitiges Zeugnis kann oft kurzfristig übersetzt werden, umfangreichere Urkundenpakete benötigen mehr Zeit.

Da beeidigte Übersetzungen im Original mit Beglaubigungsvermerk und Stempel versehen werden, kommt zusätzlich der Postversand hinzu. Fragen Sie uns einfach an — wir geben Ihnen schnell eine verbindliche Einschätzung.

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